Finanzämter für Steuerstrafsachen und
Fundstelle: Startseite / Fragen / Selbstanzeige / Voraussetzungen für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO geändert
15.06.11
Da sich die Voraussetzungen für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO geändert haben wird die Seite der neuen Rechtslage angepasst.
Adresse (URL): http://www.steuerfahndung.nrw.de/allgemein_strafa/fragen/selbstanzeige/anpassung.php
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) wurden die Voraussetzungen für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO geändert.
Die Seite wird derzeit der neuen Rechtslage angepasst.
Wir bitten um Verständnis.