Finanzämter für Steuerstrafsachen und
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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Sie geht zu Lasten der Allgemeinheit und ist ungerecht gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie bei der Anzeige von Steuerhinterziehung beachten sollten.
Adresse (URL): http://www.steuerfahndung.nrw.de/allgemein_strafa/fragen/anzeige/index.php
Es ist eine Form der Zivilcourage, bei der Aufklärung von Steuerstraftaten zu helfen, denn:
Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung können z. B. sein:
Die Finanzverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält.
Um diese Anhaltspunkte zu erhalten, müssen die Angaben wahr, so konkret wie möglich sein und sollten nachprüfbare Details enthalten. Die bloße Behauptung, jemand habe Steuern hinterzogen, reicht nicht aus!
Deshalb sind folgende Angaben für die weitere Bearbeitung Ihrer Anzeige wichtig:
Eine Steuerhinterziehung (oder der Versuch) setzt voraus, dass dem Finanzamt eine falsche Steuererklärung vorliegt oder die Frist für die Abgabe der Steuererklärung abgelaufen ist. Vorher kann es noch nicht zu einer Steuerhinterziehung gekommen sein. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden für Sachverhalte des laufenden Jahres in der Regel noch keine Ermittlungsmöglichkeiten haben, es sei denn, es handelt sich um nicht bzw. mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben abgegebene Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen.
Selbstverständlich können Sie aber auch Angaben zum laufenden Jahr machen. Diese können dann eventuell bei später stattfindenden Prüfungen verwendet werden.
Anzeigen können bei jedem – am besten dem zuständigen – Finanzamt oder Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung erstattet werden (Link zur Zuständigkeitsauskunft siehe unten).
Ja. Aber namentliche Anzeigen besitzen in der Regel größere Bedeutung, weil sie Rückfragen ermöglichen.
Mit einer Anzeige setzen Sie sich für mehr Steuergerechtigkeit ein!
Bedenken Sie, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie eine Person wissentlich falsch verdächtigen oder eine Straftat vorgetäuscht wird.
Dies ist formlos möglich. Sie können aber auch das vorbereitete Formular (Word-Dokument 41 KB) benutzen. Bitte drucken Sie hierzu das Formular aus und senden es ausgefüllt an das zuständige Finanzamt/ Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung.
Das für den von Ihnen angezeigten Sachverhalt zuständige Finanzamt können Sie der Zuständigkeitsauskunft entnehmen.
Haben Sie noch Fragen?
Die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung geben Ihnen gerne Auskunft.