Finanzämter für Steuerstrafsachen und
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In Nordrhein-Westfalen ist die Verfolgung von Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten in den FINANZÄMTERN FÜR STEUERSTRAFSACHEN UND STEUERFAHNDUNG konzentriert.
Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung befinden sich in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster und Wuppertal.
Innerhalb des Finanzamtes werden die Aufgaben durch zwei Stellen wahrgenommen:
Die STRAF- UND BUßGELDSACHENSTELLE ist für die Durchführung der Steuerstraf– und Bußgeldverfahren zuständig. Sie arbeitet daher eng mit den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen. In einem Gerichtsprozess wegen Steuerhinterziehung vertritt die Straf- und Bußgeldsachenstelle die Interessen der Finanzverwaltung.
Die Beamten der Straf- und Bußgeldsachenstelle haben staatsanwaltschaftliche Funktion. Sie leiten die Ermittlungen, können Beschuldigte und Zeugen vernehmen, Anträge auf Durchsuchungen und Beschlagnahmen stellen, die Bestrafung beantragen, Bußgelder festsetzen und Verfahren gegen Auflagen einstellen.
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle ist die behördeninterne Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung.
Aufgaben der STEUERFAHNDUNG sind
Bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung haben die Beamten der Steuerfahndung ein weitgehendes Zugriffsrecht auf Daten des Steuerpflichtigen auch bei anderen Stellen. Daher sind z. B. Kreditinstitute zur Auskunft und Vorlage von Unterlagen verpflichtet, ohne sich auf das Bankgeheimnis berufen zu können.
Die Beamten der Steuerfahndung sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Sie nehmen in dieser Funktion u. a. Beschlagnahmen und Durchsuchungen vor. Darüber hinaus haben sie auch das Recht zur Durchsicht der Papiere nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.
Die Steuerfahndung ist die behördeninterne Polizei der Finanzverwaltung.